Anmeldung zum Schuljahr 2024/25
Anmeldezeitraum: 19.02. bis 28.02.2024!
Für die Anmeldung Ihres Kindes am Alten Gymnasium müssen Sie die folgenden Unterlagen abgeben:
- Aufnahmeantrag des Alten Gymnasiums Flensburg
➚ Anmeldung in die Klasse 5
- Anmeldeschein (zur Anmeldung an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule),
- Zeugnis Ihres Kindes aus der 4. Klasse, 1. Halbjahr,
- schriftliche Schulübergangsempfehlung,
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes,
- laut Masernschutzgesetz einen dieser ➚ Nachweise
- für Schüler/Innen aus dem Kreisgebiet, deren Schulweg 4 km überschreitet, bitte ein aktuelles Lichtbild für den Fahrkartenantrag (Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie ➚ hier).
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung: ➚ Ansprechpartner
Aufnahmemerkmale
(Konkretisiert durch Beschluss der Schulkonferenz vom 19.02.2024)
In Bezug auf § 24 Schulgesetz (Zuständige Schule), § 63 Abs. 1 Nr. 18 (Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz),
auf die Schulartverordnung Gymnasien § 4 und den Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung über die
„Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen
zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“ (Aufnahmeerlass) in der Fassung vom 15.01.2015
legt die Schulkonferenz für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 ab dem Schuljahr 2024/25 folgende Merkmale fest:
Vorrangig und unabhängig von der Aufnahmekapazität der Schule sind „besondere Härtefälle“ (vgl. Aufnahmeerlass Ziffer 2.2) aufzunehmen, d.h. Schülerinnen und Schüler, für die der Besuch einer anderen Schule als dem Alten Gymnasium Flensburg eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese unzumutbare Härte muss von den Erziehungsberechtigten glaubhaft vorgetragen und belegt werden. Ob eine besondere Härte vorliegt, ist immer eine im Einzelfall zu beurteilende Frage.
Des Weiteren gelten die folgenden Merkmale:
- Kinder, die ein besonderes pädagogisches Angebot wählen, das sonst nicht an den Nachbarschulen möglich ist (hier: altsprachlicher Zweig), werden bevorzugt aufgenommen. Für die Aufnahme in den altsprachlichen Zweig steht eine Lerngruppe zur Verfügung (maximal 29 Schülerinnen und Schüler). Sollten zu viele Anmeldungen für diesen Zweig vorliegen, werden Geschwisterkinder oder ein Kind aus demselben Haushalt vorrangig berücksichtigt und die weiteren Plätze in einem Losverfahren vergeben. Die herausgelosten Schulplätze gehen in den neusprachlichen Zweig über. Dort gelten wiederum die Merkmale 2 - 4.
- Geschwisterkinder oder ein Kind aus demselben Haushalt werden vorrangig berücksichtigt.
- Die verbleibenden Schulplätze werden durch ein Losverfahren vergeben.
- Sollten nach der ersten Runde im Anmeldeverfahren noch Schulplätze verbleiben, die für Schülerinnen und Schüler in der zweiten oder dritten Runde zur Verfügung gestellt werden können, gelten die oben genannten Aufnahmekriterien auch für diese Verfahren.
November 2023
Christoph Kindl