Immer wieder haben einzelne Schülerinnen und Schüler enorme Probleme mit dem Lesen und/oder der Rechtschreibung, obwohl die schulischen Leistungen in den weiteren Unterrichtsfächern gut oder sogar sehr gut sind. Ist dies der Fall, liegt möglicherweise eine Teilleistungsschwäche im Bereich Lesen und/oder Rechtschreibung vor und möglicherweise hat Ihr Kind bereits eine schulische Anerkennung dieser Schwäche erhalten (LRS-Bescheid nach erfolgter schulischer Testung beispielsweise in der Grundschule). Auch bei uns am Alten Gymnasium gehen wir selbstverständlich auf diese Schwäche ein, entlasten Ihr Kind in diesem Teilbereich und bieten in der Orientierungsstufe auch zusätzliche Förderkurse an.
Dieser Test ist unbenotet, wird im Deutschunterricht durchgeführt und vermittelt einen ersten Eindruck zur Information der Fachlehrkräfte zu den Rechtschreibleistungen. Dieser Test ist kein LRS-Test!
Ziele:
• intensive Beobachtung der Rechtschreibleistungen insbesondere zu Schuljahresbeginn
• zügige Förderung rechtschreibschwacher SchülerInnen in wöchentlichen Deutsch-Förderkursen
• wöchentlicher Förderkurs mit etwa 3-5 SchülerInnen
• Förderlehrkräfte sind OberstufenschülerInnen unter Anleitung der Deutschlehrkräfte
Ziele:
• Stabilisierung der Rechtschreibleistungen
• intensiver Austausch der Fachlehrkräfte und LRS-Fachkraft über Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines LRS-Tests zum Schuljahresende. Eltern werden hierzu rechtzeitig und umfassend durch die LRS-Fachkraft informiert und beraten.
• wöchentlicher Förderkurs mit bis zu 7 SchülerInnen (in den Kl. 5 und 6)
• Förderlehrkraft ist die LRS-Fachkraft
Ziele:
• Diagnose der individuellen Schwächen (z. B. Lesen, Schreiben, Konzentration)
• vielseitige und auf möglichst viele Sinne ausgerichtete Förderung
Praxis:
• alternierende, sich ergänzende Übungen zum Lesen und Schreiben sowohl auf dem Papier als auch am PC oder in spielerischer Form
• Übungen zur optischen und akustischen Wahrnehmung
• Training des Lesetempos
• Übungen zur Konzentration und Ausdauer
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spielend genau lesen: "Kuddelmuddel" | "UNO" als Doppelkonsonantenspiel | Regelbewusstsein schärfen und üben (s-Laut) | Wiederholung und Festigung am PC (Dehnungs-h) |
u. a. verwendetes Material: - Kieler LRS-Training - Cornelsen: Gezielt fördern: Intensivkurs LRS 5/6 (2017) - AOL: Intelligente LRS-Schüler-Lernprogramm. Klasse 5-10 – Niveau Realschule und Gymnasium (2015) - Tintenklex LRS-Software: Therapeutische Lernsoftware zum Üben von Rechtschreibung und Lesen bei LRS, Dyskalkulie, Lern- und Leistungsstörungen |
Ihr Kind hat bereits ein Testverfahren zur Ermittlung einer Lese-Rechtschreibschwäche durchlaufen und die LRS konnte schulisch anerkannt werden. Durch diese formelle Anerkennung ist es möglich, die Lese- und Rechtschreibleistungen Ihres Kindes unter den so genannten „Notenschutz“ zu stellen. Dies bedeutet, dass auch an der weiterführenden Schule die Rechtschreibleistungen Ihres Kindes zwar in allen Fächern beurteilt (Fehler werden gekennzeichnet), aber nicht bewertet werden (die Teilnote für Rechtschreibleistungen fließt also nicht in die Gesamtnote ein). Außerdem wird die Klassenkonferenz im Laufe des Schuljahres über geeignete Maßnahmen des Nachteilsausgleichs befinden. Bis dahin wird Ihrem Kind eine Arbeitszeitverlängerung bei Tests und Klassenarbeiten gewährt.
Mit der formellen Anerkennung einer Lese-Rechtschreibschwäche kann Ihr Kind außerdem am Alten Gymnasium in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) eine spezielle Förderung erfahren, um die bestehende Schwäche besser kompensieren zu können und auch um zu lernen, die LRS zu akzeptieren und zu erfahren, dass es mit dieser Schwäche nicht allein ist.
Vielen Schülerinnen und Schülern gelingt es im Laufe der Mittelstufe durch das fortgesetzte Üben und das Verfassen längerer Texte in allen Unterrichtsfächern, ihre Rechtschreibleistungen schrittweise zu verbessern. Möglicherweise kann auch eine außerschulische Förderung sinnvoll sein. Notenschutz und Ausgleichsmaßnahmen gelten weiterhin, soweit die Leistungen in dem Teilbereich Rechtschreibung noch immer langfristig nicht im ausreichenden Bereich liegen. Bei dauerhaft verbesserten Leistungen kann der Notenschutz durch einen Klassenkonferenzbeschluss ausgesetzt werden. Auch kann die Klassenkonferenz weitere Ausgleichsmaßnahmen, wie beispielsweise Laptopnutzung im Unterricht, beschließen.
Mit dem Eintritt in die Oberstufe entfällt grundsätzlich der Notenschutz. Es ist jedoch möglich, durch einen schriftlichen Antrag einen „eingeschränkten Notenschutz“ zu erhalten. Dieser beinhaltet in der Oberstufe jedoch nur noch eine, so der Erlass des Bildungsministeriums, „zurückhaltende Gewichtung“ der sprachlichen Leistungen, d.h. dass hier auch die Rechtschreibleistungen mit in die Bewertungen einfließen. Dies wird bei Antragstellung auch im jeweiligen Zeugnis (ggf. auch dem Abiturzeugnis) vermerkt. Wird kein Notenschutz beantragt, werden die Rechtschreibleistungen in allen Fächern wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern bewertet, es steht keine Bemerkung im Zeugnis. Entsprechende Antragsformulare und Informationen erhalten Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten zum Schuljahresende im 10. und 11. Jahrgang. Ausgleichsmaßnahmen können die Schülerinnen und Schüler nach Klassenkonferenzbeschlüssen weiterhin erhalten.
Orientierungsstufe | Mittelstufe | Oberstufe | |
Förderunterricht | ✓ | ||
Notenschutz* | ✓ | ✓ | auf Antrag |
Ausgleichsmaßnahme Zeitverlängerung | ✓ | ✓ | ✓ |
*Notenschutz in der Orientierungs- und Mittelstufe: Rechtschreibleistungen werden in allen Fächern nicht gewertet. |
Mein Kind ist in der Grundschule/bisher nicht auf eine LRS-Anerkennung getestet worden: Kann auch an der weiterführenden Schule - am Alten Gymnasium - eine LRS-Testung durchgeführt werden?
Sollten Schülerinnen und Schüler dauerhaft enorme Schwierigkeiten in den Teilbereichen Lesen und/oder Rechtschreiben haben (mangelhafte und schlechtere Leistungen über mindestens ein Schulhalbjahr hinweg) und alle anderen Leistungen durchschnittlich befriedigend und besser sein, können wir am Alten Gymnasium auch Testungen durchführen, um ggf. eine LRS als Teilleistungsschwäche schulisch anzuerkennen.
Es besteht jeweils zum Schuljahresende die Möglichkeit, eine LRS-Testung durchzuführen, wenn sowohl die schulischen Voraussetzungen für eine Testung, als auch das Votum der Klassenkonferenz und der Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegen. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten vorab eine umfassende individuelle Beratung durch die LRS-Fachkraft sowie ein entsprechendes Antragsformular.
Bitte beachten:
Das Verfahren zur förmlichen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Schule stellt keine „Lese-Rechtschreibstörung“ oder gar LRS fest, sondern regelt lediglich den internen schulischen Umgang bei Schwierigkeiten im Rechtschreiben und/oder Lesen nach der Vorgabe des Erlasses des Bildungsministeriums.
Die klinische Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung (oder auch LRS, Dyslexie) stellen Kinder- und Jugendpsychiater sowie Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten. Diesen medizinischen Fachkräften stehen andere Diagnosemöglichkeiten und -kriterien zur Verfügung als den LRS-Fachkräften in der Schule. Die klinische Diagnose einer LRS führt laut ministeriellem Erlass nicht unmittelbar zur Anerkennung einer LRS in der Schule.
Sollte die schulische Testung nach den entsprechenden Vorgaben eine schulische LRS-Anerkennung ergeben, gelten die oben angegebenen Nachteils- und Ausgleichsmaßnahmen.
➚ Grundlage: Erlass des Ministeriums
➚ Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
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